Behördliches
Für die Beurkundung bei dem zuständigen Standesamt am Sterbeort sind erforderlich:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde (befindet sich im Stammbuch)
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des/der EhepartnerIn
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtsgültiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit eingetragener Scheidung
Sollten die notwendigen Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so sind wir bei der Beschaffung gerne behilflich.
Zum Abmelden bei der Krankenkasse wird die Gesundheitskarte benötigt, ferner für die Beantragung eines Vorschusses auf die Hinterbliebenenrente bzw. zur Abmeldung die Rentenversicherungenummer(n).